Ministerpräsidenten
des Landes Nordrhein-Westfalen
ist in der Staatskanzlei im Referat LPA 1 „Chefin vom Dienst/ Newsroom“ die Stelle
einer Pressereferentin bzw. eines Pressereferenten (w/m/d)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen.
Als zentrale Pressestelle der Landesregierung obliegt dem Referat LPA 1 die Koordination, Gestaltung und interministerielle Steuerung der medialen Kommunikation der Landesregierung. Dazu gehören unter anderem die tagesaktuelle Pressearbeit, Beantwortung und Abstimmung von Medienanfragen sowie die Redaktion von Pressetexten (Pressemitteilungen, Terminkommunikation) und die Organisation, Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung von Medienterminen, Reisen, Pressekonferenzen und Interviews des Ministerpräsidenten. Im Rahmen ganzheitlicher Kommunikation gestaltet und verantwortet das Referat zudem die digitale Kommunikation (Internetauftritt und Soziale Netzwerke). Die Arbeit erfolgt in einem modernen Großraumbüro.
Als Referentin/Referent sind Sie Teil eines Redaktionsteams. Im Wesentlichen gehören folgende Aufgaben zu Ihrem Arbeitsbereich:
- aktuell crossmediale Kommunikation zu den Entscheidungen und Maßnahmen der Landesregierung im Rahmen der Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie in Nordrhein-Westfalen,
- Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Medienterminen, Pressekonferenzen, Interviews und Pressereisen des Ministerpräsidenten,
- Verfassen und Redigieren von Pressemitteilungen, Pressebeiträgen und anderen Texten sowie Beantwortung tagesaktueller Medienanfragen,
- Pflege und Weiterentwicklung der Social-Media-Präsenz inklusive multimedialer, zielgruppengerechter Content-Erstellung,
- Online-Redaktion und Betreuung des Internetauftritts,
- Recherche und stilsichere Aufbereitung komplexer Themen und Sachverhalte für die unterschiedlichen Kanäle,
- Beauftragung und Steuerung von Fotografen und externen Dienstleistern,
- Erstellung von Voten und Redaktionsplänen, Pflege von Datenbanken.
Anforderungsprofil:
Es werden folgende fachliche Anforderungen vorausgesetzt:
- ein mit mindestens „gut“ abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master-, Magister- oder universitäres Diplomstudium) der Fachrichtung Geistes-, Sozial-, Politik-, Kommunikations- oder Medienwissenschaften, Journalismus oder einer vergleichbaren Studienrichtung, oder ein Studium der Rechtswissenschaften mit zwei mindestens „befriedigend“ abgeschlossenen Staatsexamen
- einschlägige hauptberufliche Erfahrung im Kommunikationsbereich, z.B. als Journalistin/Journalist oder Pressereferentin/Pressereferent, idealerweise im politischen Umfeld, in einer Redaktion oder Agentur. Ein abgeschlossenes Volontariat ist wünschenswert.
- fundierte Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten, von audiovisuellen Inhalten und in crossmedialer Kommunikation,
- nachweisbar fundierte berufliche Erfahrung im Umgang mit relevanten Social-Media-Tools und -Netzwerken (insbesondere Facebook, Twitter und Instagram) sowie Erfahrung im Bereich Online-Redaktion,
- ausgeprägtes Interesse an politischen und gesellschaftlichen Themen sowie Kenntnisse der aktuellen landes- und bundespolitischen Diskussionen,
- englische Sprachkenntnisse, mindestens der Stufe B 2 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen; Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache sind vorteilhaft.
Daneben werden insbesondere folgende übergreifende Kompetenzen erwartet:
- ausgeprägtes intellektuelles Potenzial, d.h. Kreativität und Fähigkeit zu konzeptionellem Arbeiten, strategisches Denken, Offenheit für übergreifende und neue Themen,
- hohe schriftliche und mündliche Kommunikationskompetenz,
- Stärken in der Kooperationskompetenz, Verlässlichkeit und Integrationsfähigkeit.
Es soll außerdem ein hohes Maß Eigeninitiative eingebracht werden.
Die Bereitschaft zu Dienstreisen und Einsätzen auch außerhalb des üblichen Arbeitszeitrahmens wird vorausgesetzt
Abhängig von der Berufserfahrung ist bei Vorliegen der personen- und tätigkeitsbezogenen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zu Entgeltgruppe 15 TV-L möglich. Die Stelle ist unbefristet.
Für Beschäftigte der Landesverwaltung gilt:
Im Hinblick auf die analoge Anwendung des § 29 der Verordnung über die Laufbahn der Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen auf Tarifbeschäftigte sollten Bewerberinnen und Bewerber nach Erwerb der Laufbahnbefähigung mindestens zwei Jahre hauptberuflich Tätigkeiten wahrgenommen haben, die nach Art und Bedeutung mindestens der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt entsprechen. Das heißt konkret: Sie sollten nach Abschluss des Studiums
- a) entweder ein Referendariat erfolgreich abgeleistet und danach mindestens zwei Jahre hauptberuflich Tätigkeiten wahrgenommen haben, die nach Art und Bedeutung mindestens der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt entsprechen,
- b) oder mindestens 4 ½ Jahre hauptberuflich Tätigkeiten wahrgenommen haben, die nach Art und Bedeutung mindestens der der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt entsprechen.
In der Staatskanzlei werden Stellenbesetzungen grundsätzlich auch in Teilzeit vorgenommen, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. Auch eine Besetzung im Rahmen eines Jobsharing Modells ist möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen - und diesen gleichgestellter behinderter Menschen - vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigt.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich einer späteren Entscheidung darüber, ob die Stelle im Rahmen eines Umsetzungs- oder Versetzungsverfahrens oder im Rahmen einer Neueinstellung oder Förderung besetzt wird.
Eine Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe des Stichwortes RF LPA 1 bis zum 9. Januar 2022 - vorzugsweise per Mail-
an das Postfach bewerbungen@stk.nrw.de
bzw. an die
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat I A 2 „Personalangelegenheiten“
40190 Düsseldorf.
Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:
- ein Anschreiben,
- ein aktueller Lebenslauf,
- ein Ausbildungsnachweis, durch den das Vorliegen der geforderten Ausbildung nachgewiesen wird,
- eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte (wenn Sie im öffentlichen Dienst tätig sind oder waren),
- ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i.S.d. § 2 SGB IX
- Datenschutzerklärung (Vordruck als Anlage zur Ausschreibung abrufbar über www.karriere.nrw.de).
Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Bei Bewerbungen per Mail geben Sie bitte das Stichwort „RF LPA 1“ sowie Ihren Vor- und Zunamen im Betreff an. Die Unterlagen sind in einem Dokument zusammenzufassen und ausschließlich im Pdf-Format zu übersenden.
Bei Übersendung auf dem Postweg: Bitte übersenden Sie keine Originale, sondern ausschließlich Kopien der o.a. Unterlagen, da wir diese nicht zurücksenden. Bitte verwenden Sie auch keine Bewerbungsmappen, sondern heften Ihre Unterlagen lediglich zusammen.