Es werden folgende spezifische fachliche Anforderungen vorausgesetzt:
Ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Mas-
ter-, Magister-, universitäres Diplomstudium oder vergleichbarer Abschluss)
vorzugsweise der Geistes-, Sozial-, Politik-, Kommunikations- oder Medienwis-
senschaften (Journalismus)
Nachgewiesene praktische Erfahrung im Rahmen von Praktika oder studenti-
scher Mitarbeit in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder journalistische Ar-
beit, vorzugsweise im politischen Umfeld oder einer Agentur
Sicherer Umgang mit relevanten Social-Media-Tools und -Netzwerken (insbe-
sondere Twitter, Facebook und Instagram) sowie in der Online-Redaktion
Hohe schriftliche und mündliche Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit
Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Europäischer Referenzrah-
men: mindestens Englisch – Stufe B1)
Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache sind vorteilhaft
Daneben werden insbesondere folgende übergreifende Kompetenzen erwartet:
Ausgeprägtes Interesse an politischen und gesellschaftlichen Themen sowie
Kenntnisse der aktuellen landespolitischen Diskussionen
Hohe Organisationsfähigkeit, große Zuverlässigkeit und Sorgfalt
Hohe Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit auch unter Zeit- und Ter-
mindruck
Überzeugendes, sicheres Auftreten bei hoher Serviceorientierung und Teamfä-
higkeit
Ein Führerschein der Klasse B und Mobilität sind erforderlich.
Das Ausbildungsverhältnis orientiert sich an den Empfehlungen des Deutschen Jour-
nalisten-Verbandes für die Ausbildung von Volontärinnen und Volontären sowie dem
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und dem Tarifvertrag für
Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz
(TVA-L). Die Ausbildungsvergütung erfolgt in Anlehnung an die Entgeltgruppe 6 TV-L
(ca. 2.651 Euro brutto monatlich).
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewer-
bungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen
Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt be-
rücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwie-
gen.