Die Staatskanzlei als Behörde des

Ministerpräsidenten
des Landes Nordrhein-Westfalen

sucht für das

Landespresse- und Informationsamt
Referat LPA 2 „Digitale Kommunikation“

zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Referatsleitung (w/m/d)
(Besoldungsgruppe A 16 LBesO A NRW sowie vergleichbare Beschäftigte)

Was den Arbeitsplatz besonders macht

Aufgabe der Staatskanzlei ist es, den Regierungschef bei der Umsetzung der politischen Ziele, bei der Koordinierung der Arbeit der Ministerien im Rahmen des Ressortprinzips, bei seinen fachlichen Aufgaben sowie in seiner Funktion als Repräsentant des Landes zu unterstützen.
Die Schwerpunkte Ihrer Arbeit ergeben sich aus den Tätigkeitsschwerpunkten der Landesregierung sowie aus tagesaktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen. In einem spannenden und abwechslungsreichen Arbeitsumfeld ergibt sich für Sie die Chance, an entscheidender Stelle zur positiven Entwicklung Nordrhein-Westfalens beizutragen.
Sitz des Ministerpräsidenten ist das geschichtsträchtige Landeshaus am Rheinufer.

Dem Referat obliegen die folgenden Zuständigkeiten und Aufgaben:

Das Referat bildet zusammen mit dem Referat LPA 1, das von der Chefin vom Dienst geleitet wird, eine integrierte Newsroomstruktur. Dabei liegt die Gesamtverantwortung für die Kommunikationsmaßnahmen der beiden integrierten Referate bei der Chefin vom Dienst.

Dem Referat LPA 2 obliegen dabei in diesem Rahmen die folgenden Zuständigkeiten:

Weitere Informationen zum Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten können Sie unter „Infos zum Arbeitgeber“ finden.

Was bringen Sie mit?

Folgende fachliche Anforderungen müssen Sie erfüllen:

Alternativ kommen auch Bewerberinnen und Bewerber in Betracht, die die Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 3 bzw. § 24 Abs. 2 S. 2 LVO erfüllen. (d.h. die die Voraussetzungen für die berufliche Entwicklung nach §§ 25 bis 27 LVO NRW erlangt haben, oder den Aufstieg nach altem Recht vollzogen haben).

Darüber hinaus werden bei allen Bewerberinnen und Bewerbern folgende fachlichen Anforderungen vorausgesetzt:

Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache und Kenntnisse über die Funktionsweise und Organisation einer Landesregierung / Landesverwaltung sind vorteilhaft.

Für die Funktion als Referatsleitung werden daneben stark ausgeprägt erwartet:

Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte, die mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 LBesO A NRW innehaben und die über die laufbahnrechtliche Befähigung für die Übertragung von Ämtern der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 verfügen, sowie entsprechend eingruppierte Tarifbeschäftigte und vergleichbare verwaltungsexterne Bewerberinnen und Bewerber.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden an den Anforderungen des § 29 der Verordnung über die Laufbahn der Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen gemessen. Von Landesbeschäftigten wird eine vergleichbare Verwendungsbreite erwartet.

Konkret bedeutet dies, dass Bewerberinnen und Bewerber nach Erwerb der Laufbahnbefähigung mindestens zwei Jahre hauptberuflich Tätigkeiten wahrgenommen haben müssen, die nach Art und Bedeutung mindestens der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt entsprechen. Das heißt: Sie sollten nach Abschluss des Studiums

a) entweder ein Referendariat erfolgreich abgeleistet und danach mindestens zwei Jahre hauptberuflich Tätigkeiten wahrgenommen haben, die nach Art und Bedeutung mindestens der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt entsprechen,

b) oder mindestens 4 ½ Jahre hauptberuflich Tätigkeiten wahrgenommen haben, die nach Art und Bedeutung mindestens der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt entsprechen.

Vorausgesetzt wird außerdem, dass Bewerberinnen und Bewerber sich in den letzten fünf Jahren vor Übernahme der Tätigkeit in den Bereichen Personalführung, Verwaltungs- und Veränderungsmanagement sowie Europafähigkeit oder interkulturelle Kompetenzen fortgebildet haben. Diese Fortbildungen können ggfs. binnen zwei Jahren nachgeholt werden. Erwartet wird zudem die Bereitschaft zur regelmäßigen weiteren Fortbildung.

Was wir bieten:

Hier noch einige rechtliche Rahmenbedingungen und Hinweise

Unsere Leitlinien im Auswahlverfahren

Leistung, Befähigung und fachliche Eignung sind ausschlaggebend für die Besetzung.

Als Staatskanzlei ist es uns ein wichtiges Anliegen, die Gleichstellung von Frau und Mann voranzubringen. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen - und diesen gleichgestellte behinderte Menschen - vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigt.

Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich einer späteren Entscheidung darüber, ob die Stelle im Rahmen eines Umsetzungs- oder Versetzungsverfahrens oder im Rahmen einer Neueinstellung oder Förderung besetzt wird.

Wie können Sie sich bewerben?

Eine Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe des Stichwortes RL LPA 2 bis zum 8. März 2023 vorzugsweise per Mail an:

bewerbungen@stk.nrw.de

bzw. an die

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat I 2
„Personalangelegenheiten“
40190 Düsseldorf.

Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:

  1. ein Anschreiben,
  2. ein aktueller Lebenslauf,
  3. Abschlusszeugnisse, durch die das Vorliegen der geforderten Ausbildung nachgewiesen wird,
  4. Arbeitszeugnisse
  5. eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte (wenn Sie im öffentlichen Dienst tätig sind oder waren),
  6. ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i.S.d.­ § 2 SGB IX
  7. Datenschutzerklärung (Vordruck als Anlage zur Ausschreibung abrufbar über karriere.nrw).

Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Bei Bewerbungen per Mail geben Sie bitte das Stichwort „RL LPA 2“ sowie Ihren Vor- und Zunamen im Betreff an. Die Unterlagen sind in einem Dokument zusammenzufassen und ausschließlich im Pdf-Format zu übersenden.

Bei Übersendung auf dem Postweg: Bitte übersenden Sie keine Originale, sondern ausschließlich Kopien der o.a. Unterlagen, da wir diese nicht zurücksenden. Bitte verwenden Sie auch keine Bewerbungsmappen, sondern heften Ihre Unterlagen lediglich zusammen.