Die Staatskanzlei als Behörde des
Ministerpräsidenten
des Landes Nordrhein-Westfalen
sucht für das
Landespresse- und Informationsamt
Referat LPA 2 „Digitale Kommunikation“
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Referatsleitung (w/m/d)
(Besoldungsgruppe A 16 LBesO A NRW sowie vergleichbare Beschäftigte)
Was den Arbeitsplatz besonders macht
Aufgabe der Staatskanzlei ist es, den Regierungschef bei der Umsetzung der politischen Ziele, bei der Koordinierung der Arbeit der Ministerien im Rahmen des Ressortprinzips, bei seinen fachlichen Aufgaben sowie in seiner Funktion als Repräsentant des Landes zu unterstützen.
Die Schwerpunkte Ihrer Arbeit ergeben sich aus den Tätigkeitsschwerpunkten der Landesregierung sowie aus tagesaktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen. In einem spannenden und abwechslungsreichen Arbeitsumfeld ergibt sich für Sie die Chance, an entscheidender Stelle zur positiven Entwicklung Nordrhein-Westfalens beizutragen.
Sitz des Ministerpräsidenten ist das geschichtsträchtige Landeshaus am Rheinufer.
Dem Referat obliegen die folgenden Zuständigkeiten und Aufgaben:
Das Referat bildet zusammen mit dem Referat LPA 1, das von der Chefin vom Dienst geleitet wird, eine integrierte Newsroomstruktur. Dabei liegt die Gesamtverantwortung für die Kommunikationsmaßnahmen der beiden integrierten Referate bei der Chefin vom Dienst.
Dem Referat LPA 2 obliegen dabei in diesem Rahmen die folgenden Zuständigkeiten:
- Redaktion sowie Konzeption, Pflege und Weiterentwicklung des Landesportals land.nrw
- Aufbereitung aktueller landespolitischer Themen für das Landesportal
- Stärkung der Informations- und Service-Orientierung des Portals für Bürgerinnen und Bürger in Form von z.B. FAQs, Dossiers oder Hintergrundinformationen
- Entwicklung und Umsetzung neuer Formate für das Landesportal
- Kontinuierliche inhaltliche Pflege und Anpassung aller Inhalte auf land.nrw
- Technische Pflege und Wartung des Portals, Webmastering
- Verantwortung für die Social Media Kanäle der Staatskanzlei
- Pflege und Weiterentwicklung der Social Media-Präsenz inklusive multimedialer, zielgruppengerechter Content-Erstellung
- Recherche und Aufbereitung komplexer Themen und Sachverhalte für die unterschiedlichen Kanäle
- Stetige und zeitgemäße Anpassung der Kanäle des Landes an die aktuellen Trends und Herausforderungen, inklusive der Bespielung neuer Kanäle bei Bedarf
- Redaktionelle und technische Verantwortung für einen wöchentlichen Newsletter der Landesregierung
Weitere Informationen zum Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten können Sie unter „Infos zum Arbeitgeber“ finden.
Was bringen Sie mit?
Folgende fachliche Anforderungen müssen Sie erfüllen:
- ein mit mindestens „gut“ abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master-, Magister- oder universitäres Diplomstudium) der Fachrichtung Geistes-, Sozial-, Politik-, Kommunikations- oder Medienwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Journalismus, oder einer vergleichbaren Studienrichtung oder
- ein Studium der Rechtswissenschaften mit zwei mindestens „befriedigend“ abgeschlossenen Staatsexamen.
Alternativ kommen auch Bewerberinnen und Bewerber in Betracht, die die Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 3 bzw. § 24 Abs. 2 S. 2 LVO erfüllen. (d.h. die die Voraussetzungen für die berufliche Entwicklung nach §§ 25 bis 27 LVO NRW erlangt haben, oder den Aufstieg nach altem Recht vollzogen haben).
Darüber hinaus werden bei allen Bewerberinnen und Bewerbern folgende fachlichen Anforderungen vorausgesetzt:- nachweisbar fundierte mehrjährige Berufserfahrung in den Bereichen Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit;
- nachweisbar fundierte mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der digitalen Kommunikation bzw. im Social Media Bereich,
- Kenntnisse im Projektmanagement;
- ausgeprägte Kenntnisse im Umgang mit Content Management Systemen (Drupal ist vorteilhaft),
- ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Präsentations- und Moderationsfähigkeit sowie Verhandlungskompetenz,
- ausgeprägtes Interesse an politischen und gesellschaftlichen Themen sowie Kenntnisse der aktuellen landes- und bundespolitischen Diskussionen,
- Kreativität und die Fähigkeit zu konzeptionellem Arbeiten und strategischem Denken,
- präzise mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit sowie die Fähigkeit zur situations- und adressatengerechten Kommunikation sowie
- englische Sprachkenntnisse, mindestens der Stufe B 2 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache und Kenntnisse über die Funktionsweise und Organisation einer Landesregierung / Landesverwaltung sind vorteilhaft.
Für die Funktion als Referatsleitung werden daneben stark ausgeprägt erwartet:
- Personalführungskompetenz,
- Kooperationskompetenz,
- Kommunikationskompetenz sowie
- eine hohe Leistungsbereitschaft.
Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte, die mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 LBesO A NRW innehaben und die über die laufbahnrechtliche Befähigung für die Übertragung von Ämtern der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 verfügen, sowie entsprechend eingruppierte Tarifbeschäftigte und vergleichbare verwaltungsexterne Bewerberinnen und Bewerber.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden an den Anforderungen des § 29 der Verordnung über die Laufbahn der Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen gemessen. Von Landesbeschäftigten wird eine vergleichbare Verwendungsbreite erwartet.
Konkret bedeutet dies, dass Bewerberinnen und Bewerber nach Erwerb der Laufbahnbefähigung mindestens zwei Jahre hauptberuflich Tätigkeiten wahrgenommen haben müssen, die nach Art und Bedeutung mindestens der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt entsprechen. Das heißt: Sie sollten nach Abschluss des Studiums
a) entweder ein Referendariat erfolgreich abgeleistet und danach mindestens zwei Jahre hauptberuflich Tätigkeiten wahrgenommen haben, die nach Art und Bedeutung mindestens der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt entsprechen,
b) oder mindestens 4 ½ Jahre hauptberuflich Tätigkeiten wahrgenommen haben, die nach Art und Bedeutung mindestens der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt entsprechen.
Vorausgesetzt wird außerdem, dass Bewerberinnen und Bewerber sich in den letzten fünf Jahren vor Übernahme der Tätigkeit in den Bereichen Personalführung, Verwaltungs- und Veränderungsmanagement sowie Europafähigkeit oder interkulturelle Kompetenzen fortgebildet haben. Diese Fortbildungen können ggfs. binnen zwei Jahren nachgeholt werden. Erwartet wird zudem die Bereitschaft zur regelmäßigen weiteren Fortbildung.
Was wir bieten:
- einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz,
- flexible Arbeitszeiten, gute Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben – auch durch Möglichkeiten zur Arbeit im Homeoffice
- sichere Arbeitsplätze in verlässlichem Rahmen mit Weiterentwicklungs- und diversen Fortbildungsmöglichkeiten
- moderne technische Ausstattung
- attraktives Umfeld der Dienststelle mit guter Anbindung an den ÖPNV
- Möglichkeit zum vergünstigten Erwerb eines Jobtickets (Düsseldorf)
- gutes Arbeitsklima mit attraktiven Gemeinschaftsangeboten
Hier noch einige rechtliche Rahmenbedingungen und Hinweise
- Die Funktion der Referatsleitung wird unter Anwendung des § 21 Landesbeamtengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen besetzt (Führungsfunktion auf Probe).
- Die ausgeschriebene Position ermöglicht – bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen – grundsätzlich perspektivisch eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe B 2 LBesO B NRW bzw. bis zu außertariflichen Vergütung in Anlehnung an die Besoldungsgruppe B 2 LBesO B.
- In der Staatskanzlei werden Stellenbesetzungen grundsätzlich auch in Teilzeit vorgenommen, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. Auch eine Besetzung im Rahmen eines Jobsharing Modells ist möglich.
Unsere Leitlinien im Auswahlverfahren
Leistung, Befähigung und fachliche Eignung sind ausschlaggebend für die Besetzung.
Als Staatskanzlei ist es uns ein wichtiges Anliegen, die Gleichstellung von Frau und Mann voranzubringen. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen - und diesen gleichgestellte behinderte Menschen - vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigt.
Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich einer späteren Entscheidung darüber, ob die Stelle im Rahmen eines Umsetzungs- oder Versetzungsverfahrens oder im Rahmen einer Neueinstellung oder Förderung besetzt wird.
Wie können Sie sich bewerben?
Eine Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe des Stichwortes RL LPA 2 bis zum 8. März 2023 vorzugsweise per Mail an:
bzw. an die
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat I 2
„Personalangelegenheiten“
40190 Düsseldorf.
Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:
- ein Anschreiben,
- ein aktueller Lebenslauf,
- Abschlusszeugnisse, durch die das Vorliegen der geforderten Ausbildung nachgewiesen wird,
- Arbeitszeugnisse
- eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte (wenn Sie im öffentlichen Dienst tätig sind oder waren),
- ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i.S.d. § 2 SGB IX
- Datenschutzerklärung (Vordruck als Anlage zur Ausschreibung abrufbar über karriere.nrw).
Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Bei Bewerbungen per Mail geben Sie bitte das Stichwort „RL LPA 2“ sowie Ihren Vor- und Zunamen im Betreff an. Die Unterlagen sind in einem Dokument zusammenzufassen und ausschließlich im Pdf-Format zu übersenden.
Bei Übersendung auf dem Postweg: Bitte übersenden Sie keine Originale, sondern ausschließlich Kopien der o.a. Unterlagen, da wir diese nicht zurücksenden. Bitte verwenden Sie auch keine Bewerbungsmappen, sondern heften Ihre Unterlagen lediglich zusammen.