Foto- FREIE WÄHLER Landtagsfraktion

Sie suchen eine spannende und vielseitige Tätigkeit in einem engagierten Team und die Möglichkeit, politische Arbeit aktiv fachlich zu begleiten? Dann sind Sie bei uns richtig!

Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion ist bereits seit 2008 im Bayerischen Landtag vertreten und seit Oktober 2018 in Regierungsverantwortung. Seit der Landtagswahl 2023 sind wir zweitstärkste Kraft im Bayerischen Landtag.

Zur Unterstützung unserer parlamentarischen Arbeit suchen wir baldmöglichst einen

wissenschaftlichen Mitarbeiter

(m/w/d) in Vollzeit (39 Stunden)/ Teilzeit möglich

zur fachlichen Betreuung der Ausschuss- und Fraktionsarbeit für den Fachbereich Umwelt, Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirts­chaft

IHR PROFIL

  • Abgeschlossenes, einschlägiges Hochschulstudium und erste Berufserfahrungen in mindestens einem der genannten Tätigkeitsfelder
  • Hohes politisches Verständnis
  • Möglichst Kenntnisse parlamentsinterner Abläufe und Strukturen
  • Schnelle Auffassungsgabe, konzeptionelles und strategi­sches Denken, ein hohes Maß an Kreativität und Eigenver­antwortlichkeit sowie Selbstmotivation, Eigeninitiative und sorgfältiges Arbeiten
  • Hohe Belastbarkeit, soziale Kompetenz, Teamfähigkeit und Flexibilität
  • Sehr gutes sprachliches Ausdrucksvermögen und sicherer Schreibstil
  • Gute Kenntnisse in MS-Office

WIR BIETEN

  • Eine anspruchsvolle Tätigkeit in einem spannenden Arbeits­umfeld mit der Möglichkeit zur politischen Vernetzung
  • Eine auf 39 Stunden ausgelegte Vollzeitstelle, die zunächst für die Dauer der aktuell erst begonnen Legislaturperiode befristet ist (Herbst 2028) mit der Aussicht auf Weiterbe­schäftigung
  • Eine angemessene Bezahlung in Anlehnung an den TV-L
  • Eine flexible Arbeitszeitgestaltung mit der Möglichkeit des mobilen Arbeitens
  • Die Nutzung von Fort- und Weiterbildungsangeboten
  • Ein kollegiales Arbeitsklima mit flachen Hierarchien
  • Einen modernen Arbeitsplatz in zentraler Lage mit bester Anbindung an den ÖPNV sowie die Nutzung einer Tiefgarage
  • Die Möglichkeit zur Nutzung der Land­tagskantine bzw. Landtagsgaststätte und des Fitnessbereichs des Bayerischen Landtags
  • Die Möglichkeit für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die Tätigkeit im Rahmen einer Beurlaubung unter Anerken­nung eines dienstlichen Interesses auszuüben