Gestalten Sie unsere Medienpräsenz und Öffentlichkeitsarbeit aktiv mit. Sie entwickeln gemeinsam mit Ihrem Team wirkungsvolle Kommunikationsstrategien und kreative Kampagnen, die die Arbeit des Landschaftsverbandes nach außen sichtbar machen!
Zu Ihren zukünftigen Aufgaben gehören:
Den Kern der Kommunikation im LVR bildet unser sog. Newsroom, der die effiziente und zielorientierte Abstimmung aller in den Kommunikationsaktivitäten involvierten Akteur*innen sicherstellt. Die damit verbundene Erwartung: den LVR und seine Leistungen bei seinen Zielgruppen digital, schnell und wahrnehmbar kommunizieren. Dem LVR-Fachbereich „Kommunikation" kommt in unserem Newsroom eine besondere Bedeutung zu. Er ist unter anderem Gestalter der Dachmarke, übergreifender Koordinator, Impulsgeber und Dienstleister. Ihre Aufgabe besteht deswegen auch darin, den Newsroom zum Leben zu erwecken und diesen erfolgreich zu steuern. Ausführliche Informationen zu unserem Zielbild Kommunikation finden Sie in der öffentlichen Vorlage Nr. 15/1410 zur Organisation der Kommunikationsfunktion im LVR, abrufbar unter folgendem Link.
Kurz gesagt: Sie geben der Kommunikation des LVR Richtung, Wirkung und Sichtbarkeit – strategisch, kreativ und mit einem starken Gespür für Menschen, Themen und Medien.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund für WohnenPlusLeben erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen" ist sein Leitgedanke.
Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.
Mehr Informationen über den LVR finden Sie unter www.lvr.de.
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steht Ihnen als Teamleiterin "Recuriting I" für Rückfragen zum Bewerbungsprozess gerne zur Verfügung.
steht Ihnen als Leiter des LVR-Dezernates "Personal und Organisation" und Allgemeiner Vertreter der LVR-Direktorin für Rückfragen zum Aufgabengebiet gerne zur Verfügung.
Das benötigen wir von Ihnen
Falls Sie Ihren Ausbildungs-/Studienabschluss im Ausland erlangt haben, fügen Sie bitte einen Nachweis über die Gleichwertigkeitsfeststellung/Anerkennung der für Ihren Berufsabschluss zuständigen Stelle bei. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
Bei der respektvollen Begleitung, Betreuung und Behandlung von Menschen ist die Qualität unserer Leistungen unser Maßstab für unser Handeln. Für unsere Kund*innen wollen wir immer besser werden.
Der LVR setzt sich für eine Organisationskultur ein, die von gegenseitigem Respekt geprägt ist. Jede*r Einzelne soll Wertschätzung erfahren, und zwar unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung und Identität, Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft und Nationalität, Religion und Weltanschauung oder anderen Merkmalen, die gesellschaftliche Vielfalt ausmachen.
Als öffentlicher Arbeitgeber fördert der LVR die tatsächliche Erreichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Der LVR folgt diesem Auftrag schon seit über 30 Jahren mit Maßnahmen für eine ausgewogene Beschäftigungsstruktur, mit Frauenförderung z. B. für Führungspositionen, mit dem Bemühen, als familienfreundlicher Arbeitgeber die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit zu unterstützen oder auch in seinen fachlichen Aufgaben für mehr Gendersensibilität.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden gemäß Landesgleichstellungsgesetz NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.